Das E-Rezept ersetzt den „rosa Zettel“ bei der Verschreibung von Medikamenten.
In unserer Arztpraxis können wir Ihnen ab sofort Rezepte digital ausstellen und sie sicher (datenschutzkonform) in dem deutschen Gesundheitsnetz, der Telematikinfrastruktur, für Sie speichern.
Lassen Sie zum Einlösen des E-Rezepts Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) über das Terminal in der Apotheke einlesen. Eine PIN-Eingabe ist dabei nicht erforderlich. Ihr/e Apotheker/in kann Ihr Rezept so online abrufen und das Medikament herausgeben.
Mit dem E-Rezept haben Sie auch die Möglichkeit, sich das Medikament liefern zu lassen (falls Ihre Apotheke einen Botendienst anbietet) oder Medikamente, die für Ihre Angehörigen ausgestellt wurden, zu besorgen.
Folgerezepte können wir Ihnen zukünftig einfach und bequem, ohne dass Sie in unsere Praxis kommen müssen (außer Sie wünschen einen E-Rezept-Papierausdruck), digital ausstellen. Bitte planen Sie nach dem Bestellen eines E-Rezepts einen Werktag für uns ein - dann ist das Folgerezept digital oder auf dem Papier zur Abholung verfügbar.
Das E-Rezept kann in allen Apotheken in Deutschland eingelöst werden – auch in Online-Apotheken. Nach 28 Tagen wird das E-Rezept ungültig. Danach kann es nicht mehr eingelöst werden.
Rezepte für Hilfs- und Heilmittel wie Verbandmaterial, Physiotherapie oder Ernährungstherapie und für Betäubungsmittel stellen wir nach wie vor in Papierform aus. Rezepte für Privatversicherte gibt es ebenfalls noch auf dem Papier.
Sollten Sie noch Fragen zu dem Thema haben, sprechen Sie uns gern an.
Ihr Praxisteam